Schulgebäude
Erzbischöfliche Mädchenrealschule Franz von Assisi Freilassing

Präventionskonzept der Franz von Assisi Schulen Freilassing zur Prävention von sexualisierter Gewalt/sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen

 

zur Prävention von sexualisierter Gewalt/ sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen

Initiates file downloadAmtsblatt Missbrauch (PDF-Datei)

 

1 Konzept zur Prävention sexualisierter Gewalt

1.1 Überblick

 

In der Rahmenordnung der Deutschen Bischofskonferenz vom 23. September 2010, S. 1 ist folgendes zu lesen:

 

Prävention von sexuellem Missbrauch ist integraler Bestandteil der kirchlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Als Grundprinzip pädagogischen Handelns trägt Prävention dazu bei, dass Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen, glaubens- und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten gestärkt werden.

 

Diese Intention wollen auch die Schulleitung, wir, das Lehrerkollegium und alle Angestellten der Mädchenrealschule Franz von Assisi, in unseren Arbeitsalltag aufnehmen und beständig daran arbeiten.

 

Dem gesamten Leben und Arbeiten in unserer Einrichtung liegt die Überzeugung zugrunde, dass jedem Menschen als Geschöpf und Ebenbild Gottes eine unantastbare Würde zu Eigen ist. Im alltäglichen Umgang und Miteinander innerhalb unserer Schule muss diese Achtung vor der unveräußerlichen Würde jedes einzelnen Menschen erkennbar und auch subjektiv erfahrbar sein. Gegenseitige Wertschätzung und Respekt äußern sich in einem höflichen und freundlichen Umgangsstil in allen Beziehungskonstellationen. 

Eine christliche Erziehung ist ohne persönliche Nähe und ohne Liebe nicht denkbar, deshalb legt unsere Einrichtung besonderen Wert auf einen wertschätzenden und verantwortungsvollen Umgang mit dem eigenen Körper und dem Körper anderer Menschen. In den alltäglichen Beziehungen können deshalb Berührungen nicht tabuisiert werden. Die Bedürfnisse von Mädchen und Jungen nach Nähe oder auch Distanz sind je nach Persönlichkeit und Situation sehr unterschiedlich. Zur pädagogischen Professionalität und Verantwortung gehört es, ein feines Gespür für Grenzen zu entwickeln, Grenzen einzuhalten und dem Gegenüber ein Höchstmaß an Respekt entgegenzubringen. 

Bevor erläutert wird, welche Präventionsmaßnahmen in unserer Einrichtung im Einzelnen getätigt werden, möchten wir noch allgemeine Aspekte zu dem Thema anführen.

 

Von Sexualisierter Gewalt sprechen wir, wenn grobe Grenzverletzungen im zwischenmenschlichen Bereich begangen wurden.

 

Zwischen Lehrkraft und Schülern darf diese Grenze niemals überschritten werden. Aber wie viel Nähe darf sein und wie viel Distanz muss gewahrt bleiben?

Dies ist schwierig, da jeder eine andere Grenze zieht bzw. wahrnimmt, diese also sehr subjektiv ist. Ein Beispiel wäre, wenn ein recht offener Lehrer eine Schülerin in den Arm nimmt, da diese gerade besonders traurig ist. Hier kann von der Schülerin schon eine Grenzverletzung wahrgenommen werden, auch wenn in diesem Fall durchaus nicht von Gewalt gesprochen werden kann. Das Thema Nähe und Distanz ist also sehr sensibel zu behandeln. Hilfreich wäre es z.B. in dem geschilderten Fall, dass die Schülerin sich öffnet und die Grenzverletzung anspricht, so dass der Lehrer sich in Zukunft dementsprechend verhalten kann – Thema Offenheit. Öffnet sich die Schülerin nicht, der Lehrer bemerkt jedoch seine Grenzverletzung (Sensibilität), sollte er dies auch ansprechen und bestenfalls eine/n KollegIn zum klärenden Gespräch dazu bitten.

 

Für unsere Vorgehensweise ist hieraus zu folgern, dass wir als Präventionsmaßnahme schon bei dem Thema Nähe und Distanz ansetzen und hier sowohl die Schüler als auch die Lehrkräfte schulen wollen, z.B. Nein-Sagen lernen, Körperwahrnehmung schulen, Selbstbewusstsein stärken etc. 

 

Der Aspekt der Offenheit wird in unserer Schule schon seit Jahren gelebt, da nicht nur die Institutionen wie z.B. Beratungs- und Verbindungslehrer eingerichtet sind, sondern die Lehrkräfte und auch das Rektorat sich für die Schüler in problematischen Situationen viel Zeit nehmen.

 

  

1.2 Verhaltenskodex an unserer Schule 

 

 

Alle Lehrkräfte und weitere Angestellte unserer Schule verpflichten sich im Rahmen der Präventionsmaßnahmen zu folgenden Verhaltensregeln unseren Schülern gegenüber:

 

a)  Einzelgespräche, die zwischen Lehrkraft und Schülerin stattfinden – im besonderen Fall zwischen   Lehrer und Schülerin – sollten möglichst nicht in einem geschlossenen Raum stattfinden (Idee: zentrales Zimmer, falls möglich offene Tür). Falls möglich, ist es sinnvoll einen Kollegen/ eine Kollegin zu dem Gespräch dazu zu bitten (nach Einverständniserklärung des Schülers) bzw. diesen über das stattfindende Gespräch zu informieren.

 

b)  Nacharbeiten und auch Nachschriften finden schon seit einiger Zeit im Pool statt, d.h. mehrere Schülerinnen befinden sich mit der Lehrkraft in einem Raum in der dafür vorgesehenen Zeit.

 

c)  Bei Klassenfahrten wird versucht, die beiden Begleitpersonen durch eine weibliche und eine männliche Lehrkraft zu besetzen.

 

d)  Bei der Kleiderordnung werden die Lehrkräfte angehalten, sich als Vorbilder den SchülerInnen gegenüber zu präsentieren und auch SchülerInnen auf deren eventuell nicht angemessene Bekleidung hinzuweisen.

 

 

1.3 Vorgehen bei Verdacht eines Falles von sexualisierter Gewalt 

 

 

Erste Hilfe bei Missbrauch: Schritte und Haltungen

 

Menschen, die mit dem Thema "sexuelle Gewalt" konfrontiert werden, fühlen sich oft hilf los. Es bestehen nicht nur Unsicherheiten, was zu tun ist, sondern auch Angst vor Konsequenzen der "Einmischung" und vor allem Hemmungen, die sexuellen Missbrauchshandlungen anzusprechen.

 

  • Behalten Sie Ruhe
  • Fassen Sie keine vorschnellen Gedankenschlüsse, entschleunigen Sie und handeln Sie mit Bedacht
  • Informieren Sie sich, damit Sie sich orientieren können. Suchen Sie Unterstützung. Besinnen Sie sich auf tragfähige Kontakte und Fachleute. Seien Sie vorsichtig und unaufgeregt
  • Zeigen Sie weder Entsetzen, Erschrecken noch Empöörung.
  • Stärken Sie das Vertrauen, das das Opfer Ihnen entgegenbringt, vermitteln Sie Sicherheit.
  • Erkennen Sie unbedingt die Grenzen des Körperkontaktes, respektieren Sie diese und halten Sie sie ein
  • Schenken Sie dem Menschen, der sich an Sie wendet, vertrauensvolle Ruhe und Geborgenheit, lassen Sie ihm die Zeit, die er benötigt
  • Nehmen Sie das Opfer ernst.
    Drägen Sie nicht zu Anworten und fragen Sie nicht aus. Lassen Sie erzählen
  • Stellen Sie keine Zweifels- oder Kontrollfragen - glauben Sie "Unglaubliches" und bleiben dabei ruhig.
  • Versuchen Sie nicht, etwas zu erklären. Überlassen Sie Raum und Tempo dem Opfer.
  • Machen Sie dem Opfer keine Vorhaltungen, dass es nicht sofort von dem Missbrauch erzählt hat.
  • Überlegen Sie gemeinsam mit dem Opfer den nächsten Schritt. Wenden Sie sich an Fachleute.

 

Verdacht gegen in der Schule tätige Personen

 

Wenn eine Lehrkraft Kenntnis von einem Fall sexualisierter Gewalt, welche sich an unserer Schule durch eine Lehrkraft oder Angestellten zugetragen hat, erfährt, kann der-/diejenige eine der Präventionsbeauftragten um Hilfe bitten, es muss aber in jedem Falle unverzüglich der Schulleitung berichtet werden. Das weitere Vorgehen wird anschließend mit der Schulleitung besprochen.

 

Als Ansprechpartner für die Prüfung von Verdachtsfällen wurden zwei externe Rechtsanwälte benannt:

 

Ute Dirkmann

Schloss-Prunn-Straße 5a

81375 München

Tel. 089/74160023

Fax. 089/74160024

Email: info(at)kanzlei-dirkmann.de

 

Dr. Martin Miesbach

Pacellistraße 4

80333 München

Tel. 089/95453713-0

Fax. 089/95453713-1

Email: muenchen(at)bdr-legal.de

 

 

Verdacht gegen außerhalb der Schule tätige Personen

 

Grundprinzipien:

 

•  Jeder Fall ist ernst zu nehmen.

•  Keine Selbstrecherchen im Umfeld des Kindes vornehmen.

•  Festlegen eines/r Ansprechpartners/Vertrauensperson für das Kind/Jugendlichen.

•  Das Kind über Kindeswohl und Geheimnisträgerschaft informieren.

 

Lehrkräfte müssen in den Gesprächen mit dem Kind eindeutig zum Ausdruck bringen, dass sie nur eingeschränkt Geheimnisträger sind und andere Stellen informieren müssen, wenn eine Kindeswohlgefährdung vermutet wird. Falls das Kind dann nicht reden möchte, sollten ihm Angebote benannt werden, wo es anonyme Beratung außerhalb der Schule erfahren kann.

 

Gespräch mit dem Kind/ Jugendlichen:

 

•  Ruhe bewahren und Sicherheit ausstrahlen.

•  Zuhören und nicht deuten

 

Es sollte beim Gespräch darauf geachtet werden, suggestive Fragen zu vermeiden.

 

Zur Stärkung der Beweiskraft der Aussage sollten möglichst offene Fragen gestellt werden. Dazu zählt auch eine frühestmögliche Dokumentation des Gesprächs und aller anderen Vorgänge.

 

Handlungsschritte:

 

•  Schulleitung informieren.

•  Versorgung und Beweissicherung bei körperlicher Verletzung abklären.

•  Beratungsmöglichkeit zur Klärung der Risikoabschätzung nutzen.

•  Weitere Vorgehensweisen beschließen und dokumentieren.

 

Jede Lehrkraft ist aufgrund ihrer Fürsorgepflicht dazu verpflichtet mögliche Verletzungen abklären zu lassen. Unter Umständen sollte die Beweissicherung durch die Gerichtsmedizin erfolgen. Die Überprüfung ist hier kostenlos.

Zur Klärung der tatsächlichen Risikoeinschätzung empfehlen wir, im Team Lehrerin/Lehrer, Vorgesetzte abzuklären, ob ggf. über Beratungsstellen (Jugendamt, Erziehungsberatung, Jugendschutzstellen) eine anonyme Fachberatung einzuholen ist.

Wenn deutlich wird, dass zur Abschätzung der Kindeswohlgefährdung eine Offenlegung der Personalien notwendig wird, muss in jedem Fall die nächsthöhere Hierarchieebene einbezogen werden, d.h. die Schulaufsicht. Nur diese kann die gemäß § 37 Abs. 2 BeamtStG erforderliche Aussagegenehmigung erteilen!

 

 

 

Umgang mit Informationen

 

•  Das Kollegium ist nach Abstimmung mit der Dienst- und Fachaufsicht zu informieren.

•  Das nichtlehrende Personal an der Schule - von Hausmeister bis zur Fachkraft der Ganztagsschulen zählt zur Öffentlichkeit - und darf nur in Abstimmung mit der Schulleitung informiert werden.

•  Die Presseöffentlichkeit darf ausschließlich durch die Schulaufsicht informiert werden.

•  Die Schulleitung sollte auf ihre Verschwiegenheitspflicht verweisen, die ihr untersagt, dienstliche Angelegenheiten der Öffentlichkeit bekannt zu machen.

 

 

 

 

1.4 Welche Präventionsmaßnahmen führt unsere Schule im Einzelnen durch?

 

 

Im Allgemeinen hat die Schule

 

•  ein Konzept zur Prävention sexualisierter Gewalt erstellt und Präventionsbeauftragte ernannt, 

•  ein Umfeld der Offenheit und Gesprächsbereitschaft geschaffen,

•  ein Schulforum zur Zusammenarbeit aller Mitglieder der Schulgemeinschaft ins Leben gerufen. 

 

 

Im Speziellen führt die Schule folgende Aktionen durch:

•  Durchführung eines pädagogischen Tages 

•  Organisation von Vorträgen zu den Themen AIDS, Magersucht etc. welche von professionellen Referenten gehalten werden 

•  Gemeinschaftstage zur Stärkung der Klassengemeinschaft in den 5./6./7./11. Klassen

•  Klassenleiterstunde in den 5. Klassen

•  Besinnungstage in den 8. Klassen

•  Projektarbeit in den 9. Klassen zur Stärkung des Teamgedankens

•  Besinnungstag mit Sr. Dominica in den 10. Klassen

•  Klassenübergreifende Zusammenarbeit an einem Sozialprojekt (Brasilien)

•  Klassensprecherseminare mit Diskussionsrunden

•  Ausbildung von Tutorinnen (Schwerpunkt: Verantwortung übernehmen, Ansprechpartner sein)

•  Schülersprechstunde

 

 

Aktionen an der Schule die von externen Partnern durchgeführt werden:

 

Polizei: „Zsammgrauft“ in den 7. Klassen; „Recht“ und „Handy“ in den 10. Klassen

Caritas Freilassing: Medienkompetenztraining in den 6. Klassen; „Mobbing“

Startklar: „Mach mit“ (ehrenamtliche Tätigkeit in sozialen Einrichtungen)

Jugendamt im Landratsamt als Ansprechpartner und Ratgeber

Büro für Jugend, Familie und Soziales im Landratsamt Berchtesgadener Land: Veranstaltungen für Präventionsbeauftragte

Kirche: Gesprächsforum „Über Bibel, Gott und die Welt“ für Eltern und Kinder am Abend

Katholisches Bildungswerk Berchtesgadener  Land: „Elterntreff“  (Vorträge, Diskussionen, Informationen)

 

 

 

2 Verhaltensempfehlung für SchülerInnen

 

Die folgenden Regeln zur Selbstbestimmung können Schüler und Schülerinnen dabei unterstützen, beginnende Grenzverletzungen frühzeitig wahrzunehmen, der inneren Stimme zu vertrauen und schnelle Möglichkeiten des Schutzes zu ergreifen.

 

•  Stelle deinen Schutz und deine Sicherheit an die erste Stelle, wenn jemand deine Gefühle und deinen Körper nicht achten oder verletzen will.

•  Dein Körper gehört dir! Du bestimmst, wer ihm nahe kommen und anfassen darf!

•  Wenn dich jemand bedrängt und unangenehm berührt, überlege nicht, was diese Person von dir will. Überlege, was du willst!

•  Vertraue deinem Gefühl! Wenn sich Berührungen unangenehm und komisch anfühlen und du Angst und Unsicherheit spürst, dann traue diesem Gefühl.

•  Du darfst Nein sagen, unfreundlich sein, weglaufen, herumschreien, treten. Alles ist erlaubt.

•  Wenn du Nein sagst, dann meine auch Nein! Lache nicht, wenn du innerlich voll Ärger und Angst bist. Zeige, was du fühlst und willst.

•  Sprich mit deinen Freundinnen und Freunden, deiner Lehrerin oder Lehrer, denen du vertraust, darüber. Überlege, wer dir helfen kann. Du kannst dich auch an eine Beratungsstelle wenden.

•  Du kannst unter der Rufnummer 0800 111 0 333 kostenlos und anonym mit einer  Beraterin oder einem Berater sprechen. Die Telefone sind von montags bis freitags von 15 bis 19 Uhr besetzt.

(nach Schaffrin, Irmgard: Auf den Spuren starker Mädchen, Zartbitter e.V., 1993)

 

 

 

3 Adressen

 

3.1 Adressen/Beratungsstellen für Notfälle (hausintern):

 

•  Herr Anneser (Schulleiter- Realschule):  Tel. 08654 7737-113

    Herr Dr. Gollhammer (Schulleiter- Fachoberschule):  Tel. 08654 7737-201

•  Herr Haintze und Frau Griesbeck (Vertrauenslehrer):  Tel. 08654 7737-0

•  Frau Kalkhofer (Präventionsbeauftragte):  Tel. 08654 7737-0

•  Lehrerkollegium:  Tel. 08654 7737-0

 

3.2 Adressen/Beratungsstellen für Notfälle (regional):

 

•  Jugendamt Freilassing:  Tel. 08651 773-424

•  Polizei Freilassing:  Tel. 08654 4618-0

•  Caritas Bad Reichenhall:  Tel. 08651 76266-0

                                                 E-Mail: eb-reichenhall@caritasmuenchen.de

 

3.3. Adressen/Beratungsstellen für Notfälle (national):

 

•  Hotline für Opfer sexualisierter Gewalt:

Tel. 0800 120 1000

 

 

•  Externe von der Erzdiözese München und Freising ernannte Rechtsanwälte:

 - Ute Dirkmann

   Schloss-Prunn-Straße 5a

   81375 München

   Tel. 089/74160023

   Fax. 089/74160024

   Email: info(at)kanzlei-dirkmann.de

 

 - Dr. Martin Miesbach

   Pacellistraße 4

   80333 München

   Tel. 089/95453713-0

   Fax. 089/95453713-1

   Email: muenchen(at)bdr-legal.de

 

 

•  Erzdiözese München und Freising:

 - Peter Bartlechner, Dipl.-Soz.-Päd.:

Tel.  089 5407415-14

Handy:  0151 46138559

E-Mail: PBartlechner@eomuc.de

 

 - Gisela Prechtl, Dipl.-Soz.-Päd.:

Tel.  089 5407415-13

Handy: 0160 96346560

E-Mail: GPrechtl@eomuc.de

 

 

•  Schulpsychologin für Realschule:

Frau Beate Kotonski

Tel.: 089 38384962

E-Mail: beate.kotonski@sbmuc.de

 

 

•  SOS-Beratungs- und Familienzentrum:

St. Michael-Str. 7, 81673 München

Tel. 089 436908-0

E-Mail: bz-muenchen@sos-kinderdorf.de

 

•  Frauennotruf München:

Beratungsstelle & Krisentelefon bei Gewalt

Tel.: 089 763737

E-Mail: info@frauennotruf-muenchen.de

 

•  N.I.N.A. Nationale Infoline zu sexueller Gewalt an Mädchen:

Tel. 01805 123465

E-Mail: mail@nina-info.de

 

•  IMMA e.V.  Beratungsstelle für Mädchen und junge Frauen

Tel.: 089 2607531

E-Mail: beratungsstelle@imma.de

 

•  Kinderschutzportal - Kontakt- und Informationsstelle zur schulischen Prävention von sexueller Gewalt

 

 

•  „Trau dich“  Internetplattform für Kinder der GZgA

 

 

•  Beratungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche     Landeshauptstadt München

 

 

Literaturliste:

 

•  Die deutschen Bischöfe(25.10.2011): "Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern,  Jugendlichen und jungen Erwachsenen", Handreichung für katholische Schulen und Einrichtungen, Nr. 32. Bonn.

•  Prof.Dr. J. Münder, Prof. Dr. B. Kavemann (2010): "Sexuelle Übergriffe in der Schule", Petze Institut für Gewaltprävention (Hg.). Kiel.

•  Renate Volbert (2005): "Gibt es Verhaltensindikatoren für sexuellen Missbrauch?". In: korasion Nr 3, Arbeitsgemeinschaft Kinder und Jugendgynäkologie. Berlin.

•  Dr. Heinz Kindler (2011): "Missbrauch verhindern". In: DJI Impulse. Deutsches Jugendinstitut. München.

• Marget Dörr (2010): "Nähe und Distanz. Zum grenzwahrenden Umgang mit Kindern in pädagogischen Arbeitsfeldern". In: Sexueller Missbrauch, BZgA Forum (Hg.).Köln.

•  Irmgard Schaffrin (1993): "Auf den Spuren starker Mädchen". Zartbitter e.V.

•  "Prävention von sexualisierter Gewalt", engagement - Zeitschrift für Erziehung und Schule, Heft1/2011, Aschendorff

•  Günther Gugel (2010): "Handbuch Gewaltprävention II. Für die Sekundarstufen und die Arbeit Jugendlichen."Institut für Friedenspädagogik Tübingen e.V.

•  Institut für Friedenspädagogik Tübingen e.V. (2005): „Konflikt Geschichten“ (Bilderbox).

•  Internetseiten: hilfe-missbrauch.de/bistum-trier www.erzbistum-muenchen.de www.praevention-bildung.dbk.de www.zartbitter.de

•  www. petze-kiel.de

•  www.brd.nrw.de/schule/service/Leitfaden__Kinderschutz_in_der_Schule_.pdf